Sonntag, 17. April 2011
Lkw-Ladekranausbildung nach BGV D6
Erweitern Sie Ihre praktischen Fähigkeiten und somit Ihre beruflichen Einsatzmöglichkeiten durch die Befähigung zum bedienen von Lkw-Ladekranen. Nach den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen dürfen Lkw-Ladekrane nur durch befähigtes Personal bedient werden, welche nach den Vorschriften gemäß BGV D6 ausgebildet wurden und somit über ausreichende Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften und der Kranphysik verfügen.
Weiter Infos unter Lehrgang Lkw-Ladekrane.









